Praxistipp zum Thema LeiharbeitLeiharbeitnehmer benötigen Ihre Solidarität – Informationen für Stammbeschäftigte

Haben Sie auch Kollegen im Betrieb, die von Zeitarbeitsfirmen »ausgeliehen wurden«?
Dann möchten wir Sie mit diesem Text über das Thema Leiharbeit informieren und Sie gleichzeitig auf die besonderen Umstände und Belastungen aufmerksam machen, die mit Leiharbeit verbunden sind.

Die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern wurde 2004 gesetzlich erleichtert. Ergebnis: Die Zahl unsicherer und im Vergleich zu regulären Arbeitsplätzen oft schlechter bezahlter Jobs hat zugenommen. Viele Leiharbeiter gehören zu den sogenannten »Aufstockern«, sind also auf ergänzende HartzIV-Leistungen angewiesen. Leiharbeitnehmer werden häufig in »Schubladen« gesteckt. Hinter vorgehaltener Hand werden sie oft für nicht besonders qualifiziert und motiviert gehalten.

Der ungebremste Einsatz von Leiharbeit hat auf lange Sicht negative Folgen für alle Beschäftigten.

Leiharbeit gibt es in vielen Betrieben nicht mehr nur eine Belegschaft, sondern diese zerfällt in Gruppen. Leiharbeit kann bei den Stammbeschäftigten Ängste um ihren Arbeitsplatz hervorrufen, ihnen wird vor Augen geführt, dass die gleiche Arbeit auch für weniger Entgelt erledigt werden kann.

Leiharbeitnehmer sind häufig von schlechter Bezahlung betroffen und leiden vielfach unter erhöhten gesundheitlichen Risiken und Beeinträchtigungen

Bekannt sind:

  • Besonders hohes Unfallrisiko
  • Häufiger Wechsel des Arbeitsplatzes und der Arbeitszeiten
  • Wiederkehrende Anpassung an neue Bedingungen und Arbeitsformen sowie an unbekannte Strukturen
  • Soziale Unsicherheit als Dauerzustand
  • Vielfach Selbstüberforderung durch die vage Hoffnung auf eine Festanstellung
  • Diskrepanz zwischen Qualifikation und der zugewiesenen Tätigkeit
  • Fehlende Entwicklungsmöglichkeiten im Betrieb
  • Belastende Leistungs- und Zeitvorgaben
  • Sehr oft monotone und körperlich belastende Tätigkeiten

Aus Befragungen geht hervor, dass sich viele Leiharbeitnehmer als Menschen zweiter Klasse fühlen. Nicht nur das unausgewogene Verhältnis von Leistungsanforderungen und Entlohnung trägt dazu bei, sondern auch fehlende Anerkennung und sozialer Respekt für die von ihnen geleistete Arbeit. Zudem machen sie häufig die Erfahrung von Ausgrenzung. Sie sind Teil der Belegschaft, gehören aber dennoch nicht dazu. Dies kann sich zum Beispiel darin ausdrücken, dass ihnen der Zutritt zu Pausenräumen und Gemeinschaftseinrichtungen verwehrt wird, dass sie in der Kantine einen höheren Preis bezahlen, oder dass sie soziale Angebote des Betriebes nicht nutzen können.

Eine solche Ausgrenzung widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung
und stellt seit kurzem auch einen Gesetzesverstoß dar, der mit Bußgeld geahndet werden kann. Gemäß dem Ende 2011 geänderten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz haben Leiharbeitnehmer zu den gleichen Bedingungen wie Stammbeschäftigte Anspruch auf Zugang zu allen Gemeinschaftseinrichtungen und -diensten im Entleihbetrieb.

Was können Sie als Stammbeschäftigte tun?

  • Sie können Verständnis zeigen für die Situation der Leiharbeiter und sie nicht als »Bedrohung« sehen.
  • Sie können einschreiten, wenn Leiharbeiter – was nicht selten vorkommt – unfair behandelt werden
  • Falls die Einarbeitung von Leiharbeitern für Sie eine zusätzliche Belastung darstellt, lasten Sie dies nicht den Leiharbeitnehmern an, sondern setzen Sie sich aktiv – zum Beispiel beim Betriebsrat – für bessere Bedingungen ein.

Zeitarbeit wird ein ständiger Begleiter in der Wirtschaft bleiben. Neben dringend nötigen besseren gesetzlichen Schutzvorschriften und garantierten Mindestlöhnen ist es auch wichtig Vorurteile gegen Leiharbeitnehmer abzubauen und sie soweit wie möglich in die Kollegenschaft zu integrieren.

Rechtliche Grundlagen

  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)