Onlineveranstaltung „Homeoffice“ aus Sicht des Arbeitsschutzes: Was ist bei der Arbeit von zu Hause zu beachten?

- ausgebucht, diese Veranstaltung wird im März und im April erneut angeboten -

Pandemiebedingt arbeiten aktuell viele Beschäftigte auch von zu Hause aus, manche sogar ausschließlich. Zahlreiche Unternehmen nehmen dies zum Anlass das Thema „Homeoffice“ auf die eigene Agenda zu setzen und betrieblich zu regeln. Entsprechen- de Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen werden entweder neu ausgehandelt oder über- arbeitet. Vielfach geht es dabei um Regelungen, die auch nach der pandemiebedingten Ausnahmesituation Anwendung finden sollen. In unserer Onlineveranstaltung soll es darum gehen, was hierbei aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beachten ist.

Gemeinsam mit Ihnen und euch wollen wir uns im Rahmen der Onlineveranstaltung mit folgenden Fragen befassen:

  • Was ist Homeoffice und was ist Telearbeit?
  • Was sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Arbeit von zu Hause?
  • Welche Chancen und Risiken sind damit verbunden?
  • Was sind förderliche und was sind hinderliche Faktoren für die Einführung von „Homeoffice“ oder Telearbeit
  • Welcher betriebliche Regelungsbedarf ergibt sich daraus?
  • Wie kann „Arbeit von zu Hause“ sinnvoll in die Gefährdungsbeurteilung integriert werden?

Selbstverständlich wird es auch wieder ausreichend Raum für Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch geben.

Die Veranstaltung richtet sich an: Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräte sowie andere Mitarbeitervertretungen, Führungskräfte, Schwerbehindertenbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen, Gesundheitsmanager*innen und alle die sonst mit dem Thema zu tun haben.

09. Februar 2021, 14–16 Uhr, online

 

Ort: Das Seminar findet Online statt. Der Teilnahmelink wird vorab geschickt. Veranstalter sind die Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit und Perspektive Arbeit & Gesundheit (PAG), Schanzenstraße 75, 20357 Hamburg

Freistellung: Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit der Betriebsräte gem. BetrVG § 37 (6) erforderlich sind. Das gilt ebenso für Personalräte (HmbPersVG § 49 (4), Mitarbeitervertretungen (MVG-EKD § 19 (3) sowie weitere Personengruppen mit Rechtsanspruch auf Freistellung.

Anmeldung: Da die Zahl der Plätze begrenzt ist, bitten wir um formlose Anmeldung per Mail an buero@arbeitundgesundheit.de. Bei der Anmeldung bitte Namen, Unternehmen und Ihre Funktion im Unternehmen angeben. Die Teilnahme ist kostenlos.