Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument für einen präventiven und systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ihr Ziel ist die Minimierung arbeitsbedingter Risiken für die Sicherheit, Gesundheit und soziale Teilhabe der Beschäftigten. Für Arbeitgeber*innen ist ihre Durchführung nicht optional, sondern nach §5 ArbSchG verpflichtend vorgeschrieben.
Doch noch immer hapert es bei der Umsetzung. In vielen Betrieben herrscht Unsicherheit darüber, welche Themen die Gefährdungsbeurteilung umfassen sollte und wie konkret vorgegangen werden kann. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es nicht Ordner zu füllen, sondern sie in den betrieblichen Alltag zu integrieren.
Im Rahmen der Einführungsveranstaltung geht es deshalb um folgende Fragen:
- Wie ist die Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz verankert?
- Welche Schritte gehören zu einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung?
- Welche Themenfelder sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zuberücksichtigen?
- Welche betrieblichen Akteur*innen sind an der Durchführung derGefährdungsbeurteilung zu beteiligen?Selbstverständlich wird es auch wieder ausreichend Raum für Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch geben.
Achtung: Die Veranstaltung findet diesmal abweichend in den Räumen der Kaffeewelt in St. Georg statt.
Die Veranstaltung richtet sich an: Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräte sowie andere Mitarbeitervertretungen, Führungskräfte, Schwerbehindertenbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen, Gesundheitsmanager*innen und alle die sonst mit dem Thema zu tun haben.
Ort: Kaffeewelt, Böckmannstr. 3, 20099 Hamburg, Raum: Georg-Asmussen Forum Veranstalter: Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit
Anmeldung: Da die Zahl der Teilnehmer*innen begrenzt ist, bitten wir um formlose Anmeldung per Mail an buero@arbeitundgesundheit.de. Die Teilnahme ist kostenlos.