– 22. September 2021, 09:30-12:30 Uhr, Online-Seminar –
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument für einen präventiven und systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ihr Ziel ist die Minimierung arbeitsbedingter Risiken für die Sicherheit, Gesundheit und soziale Teilhabe der Beschäftigten. Für Arbeitgeber*innen ist ihre Durchführung nach §5 ArbSchG verpflichtend vorgeschrieben. Betriebs- und Personalräte haben umfassende Mitbestimmungsrechte. Bei wesentlichen Veränderungen der Arbeitssituation, ist eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung gefordert. So auch in der aktuellen Pandemiesituation: im Zuge der Umsetzung von Schutzmaßnahmen sowie der Verlagerung der Arbeit ins Homeoffice kam es zu gravierenden Änderungen der Arbeitsstätte, Arbeitsorganisation, Kommunikation und Arbeitszeit. Doch noch immer gibt es viele Unsicherheiten in Bezug auf die konkrete Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung.
Im Rahmen dieser Einführungsveranstaltung geht es deshalb um folgende Fragen:
- Wie ist die Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz verankert?
- Welche Schritte gehören zu einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung?
- Welche Themenfelder sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen?
- Welche betrieblichen Akteur*innen sind an der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen?
- Welche Methoden gibt es zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung?
Die Veranstaltung gibt einen ersten Überblick und bietet Gelegenheit selbst Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Außerdem wird es natürlich Raum für Austausch und Diskussionen geben.
Die Veranstaltung richtet sich an: Betriebs- und Personalräte sowie andere Mitarbeiter- vertretungen, Führungskräfte, Schwerbehindertenbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen, Gesundheitsmanager*innen und alle die sonst mit dem Thema zu tun haben.
Ort: Online-Seminar (Link zur Teilnahme wird mit Anmeldebestätigung versendet)
Veranstalterin: „Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit“ und „Perspektive Arbeit & Gesundheit“, Schanzenstraße 75, 20357 Hamburg
Freistellung: Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit der Betriebsräte gem. BetrVG § 37 (6) erforderlich sind. Das gilt ebenso für Personalräte (HmbPersVG § 49 (4), Mitarbeitervertretungen (MVG-EKD § 19 (3) sowie weitere Personengruppen mit Rechtsanspruch auf Freistellung.
Anmeldung: Da die Zahl der Plätze begrenzt ist, bitten wir um formlose Anmeldung per Mail an buero@arbeitundgesundheit.de. Bei der Anmeldung bitte Namen, Unternehmen und Ihre Funktion im Unternehmen angeben. Die Teilnahme ist kostenlos.