– Donnerstag 27. Mai 2021 von 09:00-11:00 Uhr –
Es wird immer deutlicher, dass eine Erkrankung an Covid 19 erhebliche gesundheitliche Probleme mit sich bringen kann – auch Langzeitfolgen sind nicht auszuschließen. Für Beschäftigte außerhalb des Gesundheitswesens und den Pflegeeinrichtungen gibt es aktuell jedoch keine Möglichkeit für eine Anerkennung als Berufskrankheit. Bewertung und Anerkennung als Arbeitsunfall sind in Einzelfällen jedoch möglich. Häufig ist es im Betrieb oder der Dienststelle nicht ausreichend bekannt, wie in diesem Fall eine ausreichende sachliche Begründung bei der Arbeitsunfallmeldung an die zuständige BG/Unfallkasse erfolgen sollte. Die Veranstaltung möchte darüber informieren und dabei helfen, Wege und Handlungsmöglichkeiten für Betroffene aufzuzeigen.
- Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
- Meldepflicht des Arbeitgebers?
- Wie kann ich einen Arbeitsunfall beweisen?
- Was muss ich dafür tun?
- Welche Hürden und Stolpersteine müssen bedacht und beachtet werden?
- Wie kann ich Arbeitsunfallfolgen geltend machen?
- Wo finde ich Hilfe?Die Veranstaltung richtet sich an: Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräte sowie andere Mitarbeitervertretungen, Führungskräfte, Schwerbehindertenbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen, Gesundheitsmanager*innen und alle die sonst noch mit dem Thema zu tun haben.
Ort: Online
Veranstalter: Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Schanzenstraße 75, 20357 Hamburg (1. Stock)
Anmeldung: Da die Zahl der Plätze begrenzt ist, bitten wir um formlose Anmeldung per Mail an buero@arbeitundgesundheit.de. Bei der Anmeldung bitte Namen, Unternehmen, Wohnort und Ihre Funktion im Unternehmen angeben. Die Teilnahme ist kostenlos.