Für die meisten Beschäftigten ist die Arbeitsstätte der Ort, wo sie ihre tägliche Arbeit verrichten und einen Großteil ihrer Arbeitszeit verbringen. Entsprechend wichtig ist die Arbeitsstättenverordnung in der die sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeitsstätten geregelt ist.
Im Dezember vergangenen Jahres trat eine Novellierung der Arbeitsstättenverordnung in Kraft. Im Rahmen dieser Novellierung wurde die Arbeitsstättenverordnung an den technischen Entwicklungsstand sowie Veränderungen in der modernen Arbeitswelt angepasst.
Im Rahmen der Veranstaltung wollen wir uns gemeinsam mit der neuen Arbeitsstättenverordnung beschäftigen. Dabei soll es unter anderem um folgende Fragen gehen:
– Welchen Stellenwert hat die Arbeitsstättenverordnung?
– Was ist in ihr alles geregelt?
– Was sind die wesentlichen Änderungen?
– Welchen Stellenwert haben psychische Belastungsfaktoren? – Welche Anforderungen gelten für Bildschirmarbeitsplätze?
– Was ist der Unterschied zwischen Telearbeit und mobiler Arbeit?
Neben der inhaltlichen Beschäftigung mit der neuen Arbeitsstättenverordnung wird es selbstverständlich auch ausreichend Raum für Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch geben.
Die Veranstaltung richtet sich an: Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräte sowie andere Mitarbeitervertretungen, Führungskräfte, Schwerbehindertenbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen, Gesundheitsmanager*innen und alle die sonst mit dem Thema zu tun haben.
Ort: Schanzenstraße 75, 20357 Hamburg, Raum 511 (Eingang im Vorderhaus, 4. Stock)
Veranstalter: Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Schanzenstraße 75, 20357 Hamburg (1. Stock)
Anmeldung: Da die Zahl der Teilnehmer*innen begrenzt ist, bitten wir um formlose Anmeldung per Mail an buero@arbeitundgesundheit.de. Die Teilnahme ist kostenlos.